SIGAB RICHTLINIE 002
Die neue Sigab Richtline 002 findet ihre Anwendung bei allen Formen von Verglasungen, somit insbesondere auch bei Fenstern und Türen. Die neue Richtlinie fördert die Sicherheit für alle und ist deshalb konsequent anzuwenden.
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten finden Sie unter:
https://www.sigab.ch/fileadmin/dam/upload/News/FAQ-zu-Richtlinien_DE/FAQ_zur_SR_002.pdf
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anwendungsbereiche der Sigab Richtlinie 002
F: Floatglas
S: Sicherheitsglas (VSG oder ESG)
V: Verbundsicherheitsglas VSG
Fenster mit Brüstung von mindestens 1.0m
Absturzhemmung und Personenschutz wird durch Brüstung übernommen
Fenster mit Absturzsituation, keine Brüstung oder Brüstung unter 1.0 m – Variante I
Absturzhemmung und Personenschutz mit VSG auf Rauminnenseite
Fenster mit Absturzsituation, keine Brüstung oder Brüstung unter 1.0 m – Variante II
Absturzhemmung durch Bauteil / Geländer auf Aussenseite sowie Personenschutz mit VSG oder ESG auf Rauminnenseite
Fenster ohne Absturzsituation, keine Brüstung oder Brüstung unter 1.0 m
Keine Absturzhemmung gefordert, jedoch Personenschutz auf den Angriffseiten – d.h. innen und evtl. auch aussen – durch Sicherheitsverglasung (VSG oder ESG)